| Homepage der Familie Messerschmidt - Unser Wohnmobil - Hannibal II |
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Hannibal IIDen ersten Kontakt zu der noch jungen Firma
Schell
Fahrzeugbau (Phoenix) hatten wir 1999, als wir auf einer Urlaubsfahrt
nach Aschbach (zwischen Würzburg und Nürnberg an der A3) kamen. Es war
sozusagen Liebe auf den ersten Blick, wenn da nicht wieder einmal das liebe
Geld wäre… Der Verkäufer machte uns das Angebot, ein Fahrzeug auf
Kundenwunsch zu fertigen, es dann als Vorführfahrzeug zu verwenden und es
uns anschließend
Offiziell hört er auf den Namen Phoenix 7500G, besitzt als Fahrgestell einen Iveco 52C13 mit 125 PS und 5200 kg zulässigem Gesamtgewicht. Länge 8 m, Breite 2,35 m, Höhe (inkl. Klimaanlage) 3,50 m. Nun kam das Kapitel Eigenimport… Erste Hürde: die Normverbrauchsabgabe Eindeutig ist, dass die NoVA für jede Erstzulassung eines PKWs in Österreich fällig ist. Eindeutig ist auch, dass LKWs nicht NoVA-pflichtig sind. Frage: Was ist ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 t? Meine Recherchen haben viel ergeben (z.B. dass Leichenwagen NoVA-pflichtig sind), nur keine Antwort auf meine Frage. Also letzter Ausweg: Anruf beim Finanzamt. Erste Antwort eines letztlich sehr hilfsbereiten Sachbearbeiters: "Das ist eine gute Frage...". Nach 3 Rückrufen war es Gewissheit - NoVA-pflichtig! Begründung: ein Wohnmobil ist "überwiegend für den Personentransport" bestimmt.
Nächste Hürde: die Versicherung Wer versichert ein Wohnmobil über 3,5t? "Wohnmobil? Kein Problem. Über 3,5t? Nein, dann nicht!" war die Standardantwort.... Auch diese Hürde wurde schließlich überwunden (von den in Deutschland üblichen Prämien können wir nur träumen!) und endlich hatten wir ein Überstellungskennzeichen in der Hand. Die Überstellung verlief völlig problemlos.
Dritte Hürde: die Verlangsameranlage Vorführung bei der Zulassungsstelle (und wohlgemerkt, das Wohnmobil war in Deutschland bereits angemeldet!): Prüfer bedauert, aber er kann keine Zulassung ausstellen. Da das Fahrzeug über 3,5 t Eigengewicht hat, benötigt es eine sog. Verlangsameranlage, sprich Motorstaubremse oder Retarder... Zur Illustration: der Iveco hat als Pritschenwagen ca. 2500 kg EG. Mit 2700 kg Schotter aufgeladen ergibt das 5200 kg und braucht keine Verlangsameranlage. Als Wohnmobil mit 4000 kg EG und nur 1200 kg Nutzlast ergibt es wieder 5200 kg GGW - diesmal benötigt es eine Verlangsameranlage... Nachdem keine Unterlagen über die effektive Bremsleistung erhältlich waren (weder bei Iveco Österreich, noch Deutschland, Italien oder Schweiz) und eine Ausnahmegenehmigung über ein Sachverständigengutachten zwar möglich, aber der Ausgang völlig ungewiss blieb, wurde schließlich eine Telma Wirbelstrombremse eingebaut (die ich heute aber nicht mehr missen möchte!). Nun war der Rest der gesamten Prozedur nur mehr Formsache. Endgültige Papiere erhalten am Mittwoch, die ebenfalls ausständigen Reisepässe am Donnerstag, am Freitag auf Urlaub gefahren... Seit dieser Zeit liegen auch drei Bücher griffbereit neben dem Computer: das Kraftfahrgesetz, die Straßenverkehrsordnung und die dazugehörenden Verordnungen. Eine wichtige Lektüre!
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Stand: 04.04.05